einladung in die stille
fakten zum raum
bisherige standorte
der goldraum steht allen menschen offen – kostenfrei!
im unruhigen alltag ist er neutraler rückzugsort und bietet jedem besucher eine besondere individuelle erfahrung. davon berichten mittlerweile hunderte von karten mit spontanen äußerungen der besucher.
nach seinen bisher sechs stationen innerhalb deutschlands erwartet er aktuell einen neuen standort.
die künstlerin stellt den raum ohne honorar allen interessierten zur verfügung, als einladung – darin einfach zu sein!
bitte unterstützen sie das projekt mit einer spende an den gemeinnützigen goldraum e.v., um dabei zu helfen, die jeweiligen umzüge uns standorte mit zu finanzieren. nur so kann der goldraum an weiteren orten aufgestellt werden und den menschen gut tun!
herzlichen dank!
spendenmöglichkeiten
überweisen sie bitte ihren wunschbetrag auf:
IBAN DE16 5109 0000 0040 4009 07
BIC WIBADE5W
descriptionspendenbescheinigungen
erstellen wir auf wunsch gern für sie, wenn sie uns ihre persönlichen kontaktdaten (vor- & nachname, adresse) per mail zukommen lassen.
haben sie fragen, anregungen oder andere anliegen, dann wenden sie sich gern per mail an den verein. wir versuchen zeitnah auf ihr anliegen zu reagieren und freuen uns über ihre nachricht.
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der verein
satzung
§ 2 Zweck des Vereins, Absatz 2
Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Idee des goldraums der Künstlerin Hildegard Stephan durch Ausstellungen im Bereich Kunst und Kultur gefördert werden. Dazu gehört auch die Ausstellung und Begehung des goldraums, der dadurch allen Menschen weiterhin kostenfrei zugänglich bleiben soll, um ihnen, wie bisher, besondere Erfahrungen darin zu ermöglichen. Diese Ausstellungen sollen vom Verein finanziell unterstützt werden. Weiterhin sollen andere Künstler Gelegenheit erhalten, seiner Idee angemessen, ihre Kunst zu präsentieren, z. B. Lesungen, Musikdarbietungen usw.
bestätigung
Die Gemeinnützigkeit des goldraum e. V. wurde mit Bescheid vom 27.11.2019 vom Finanzamt Bad Schwalbach festgestellt. Die Körperschaft fördert Kunst und Kultur (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO). Der goldraum e. V. erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO. Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Der goldraum e. V. wurde am 12.11.2019 beim Amtsgericht Wiesbaden auf Registerblatt VR 7306 eingetragen und ist bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.